Abfall
Der Begriff Abfall und der Umgang damit ist in zahlreichen Ländern rechtlich geregelt und Abfälle werden in Europa durch eine Abfallschlüsselnummer bezeichnet, die jeweils eine bestimmte Abfallkategorie repräsentiert, Rechtsgrundlage dafür ist die Abfallverzeichnisverordnung. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält außerdem eine abschließende Aufstellung und Beschreibung aller zulässigen Abfallschlüsselnummern. Unternehmen die Abfall entsorgen und recyceln finden sich zum Beispiel in Wiesbaden, Berlin, Leipzig, Hannover, München, Ulm und Augsburg. Beispiele für Abfall von Privathaushalten (auch Hausmüll genannt) sind Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Altglas. Zum Hausmüll zählen außerdem Sperrmüll, Sondermüll, Elektronikschrott und Gartenabfälle. Beispiele für industrielle Abfälle sind Schlachtabfälle, Sondermüll und radioaktiver Abfall, der allerdings nicht dem Abfallrecht unterliegt. In dem Bemühen mit Abfall in der heutigen Zeit sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst. Das so genannte Basler Übereinkommen regelt dabei die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung und bis jetzt haben sich ungefähr 160 Staaten auf diese Richtlinien verpflichtet, die USA natürlich nicht.
Ausführlichere Informationen rund um das Thema Abfall und Recycling finden sich im WorldWideWeb zum Beispiel beim Landesumweltamt Nordrhein- Westfalen.