Es gibt zahlreiche Synonyme für den Begriff Gaststätte wie etwa Wirtshaus oder Wirtschaft, in ländlichen Regionen Norddeutschlands auch Dorfkrug, im Schleswigschen Krog, in Sachsen Erbgericht, in der Oberlausitz Kretscham, besonders in Studentenkreisen Schänke beziehungsweise Schenke, abgeleitet von Ausschank oder ausschenken. Gaststätten sind gastronomische Betriebe, in denen Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Für den Verzehr werden auch Aufenthaltsmöglichkeiten geboten, beispielsweise in einem Restaurant, einem Biergarten oder einer Kneipe. Gaststätten finden sich in jeder größeren Stadt wie beispielsweise Mannheim, Kiel, Brandenburg, Düsseldorf und Hamburg. Der Begriff "Gaststätte" umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die "Schankwirtschaft" bei der Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden und die "Speisewirtschaft" bei der zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession, welche mit diversen Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen verbunden werden darf(zum Beispiel für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen oder ähnliches). Das gültige Gaststättengesetz findet man im WorldWideWeb beispielsweise hier.
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