Wegen ihrer Unbeweglichkeit unterliegen Immobilien in Deutschland hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter, wodurch der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks drei spezielle Vorgänge nötig machen. Man benötigt einen notariell beurkundeten Kaufvertrag für das entsprechende Bauobjekt, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (die so genannte Auflassung, in Österreich als Aufsandungserklärung bezeichnet) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das entsprechende Grundbuch. Immobilien können zudem wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein, wobei zu solchen Rechten insbesondere Grundpfandrechte (zum Beispiel die Belehnbarkeit) und verschiedene Dienstbarkeiten gehören. Diese Belastungen der Immobilien können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute. Es gibt einige Berufszweige der modernen Immobilienwirtschaft, die sich auf ein bestimmtes Gebiet (wie Liegenschaften, Gebäude oder den Immobilienmarkt) spezialisiert haben. Dazu gehören beispielsweise Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In vielen Städten finden sich Immobilien in attraktiver Lage wie etwa in Ingolstadt, Potsdam, Leipzig, Saarbrücken, Basel und Hannover. Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik des Begriffs Immobilie sind im Internet zum Beispiel hier zu finden.
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