In der BRD gibt es diverse gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz (auch Schallschutz genannt). Diese sollen einen Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern und Betroffenen herstellen. Richtlinien für Lärm, der vor allem von industriellen Anlagen verursacht wird, finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (Abkürzung: BImSchG). Der am Arbeitsplatz vorherrschende Lärm wird hingegen durch das Arbeitsschutzgesetz und die so genannte Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt. In einigen Bundesländern der BRD gibt es die Freizeitlärmrichtlinie, mit deren Hilfe Freizeitlärm bewertet werden soll. Vielfach enthalten die Regelungen zum Lärmschutz keine verbindlichen Grenzwerte, sondern Richtwerte und Orientierungswerte. Von diesen Werten wird allerdings oftmals abgewichen. Die EU hat eine Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die von den Ländern der Union umgesetzt werden muss. In dem Firmenverzeichnis von UPA-Online.de finden sich viele Betriebe, die Lärmschutzprodukte produzieren und vertreiben, beispielsweise aus Rorschach, Großheubach, Frankfurt, Goldau, Rorschach, Lage, Sinntal, Rostock, Wilhelmshaven und Kressbronn. Die Lärmschutzproduktproduzenten und Lärmschutzprodukthändler nehmen UPA-Online in Anspruch, um ihre Lärmschutzprodukte noch effektiver im Internet vermarkten zu können. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf, wenn Sie Ihre Lärmschutzprodukte ebenfalls im Internet bewerben möchten. Ähnliche Themenbereiche wie Schallschutz, Gebäudeschutz, Bautenschutz können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Stand der Technik beim Schallschutz kann hier eingesehen werden (pdf).
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