Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Diese Vorschrift regelt, dass Wohnungseigentümer seit 1. Dezember 2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen können. Für bestehende Verwaltungsverhältnisse gilt eine Übergangsfrist.